AGB ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ONLINE SCOUTS MAYR & LEONHARD GMBH & CO.KG

1. GELTUNGSBEREICH

1.1. ONLINE SCOUTS Mayr & Leonhard GmbH & Co.KG (im Nachfolgenden „ONLINE SCOUTS“ genannt) ist eine Corporate Identity Agentur und bietet am Firmensitz Mitterfeldstr. 14, 87640 Biessenhofen, Deutschland, Dienstleistungen an.

1.2. Die gegenständlichen AGB gelten für sämtliche Leistungen, die von ONLINE SCOUTS erbracht werden können. Sie finden Anwendung auf alle Aufträge, Bestellungen und Rechtsgeschäfte zwischen ONLINE SCOUTS und den jeweiligen Auftraggebern.

1.3. Mündliche Absprachen, Zusatzvereinbarungen und Auskünfte insbesondere von Mitarbeitern, entfalten nur rechtliche Wirkung, soweit sie von ONLINE SCOUTS schriftlich bestätigt werden.

1.4. Die AGB gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn beim künftigen Vertragsabschluss darauf nicht mehr nochmals Bezug genommen werden sollte.

1.5. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. Anstelle einer solchen unwirksamen Klausel tritt eine wirksame Klausel die ersterer, nach deren Sinn und Zweck, wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.

2. HAFTUNG

2.1. ONLINE SCOUTS haftet dem Auftraggeber nur für den Ersatz von Schäden, welche im Zusammenhang mit diesem Vertrag von ihr, und/oder seinen Mitarbeitern verursacht wurden und nur für den Fall, dass diese Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist auf einen Betrag von € 2000,- beschränkt.

2.2. Die Verantwortung und Haftung für Form und Inhalt, Firmennamen- & Markenschutz, Urheberrechtsverletzungen, Patentrechtsverletzungen, etc. liegt ausschließlich beim jeweiligen Auftraggeber. ONLINE SCOUTS trifft keine wie immer geartete Überprüfungspflicht hinsichtlich der erstellten Entwürfe. Vielmehr verpflichtet sich der Auftraggeber, neben der Beachtung aller für seinen Auftrag relevanten Rechtsvorschriften, ausdrücklich zur Unterlassung der Gefährdung oder Verletzung von Rechten Dritter.

2.3. Erbringt ONLINE SCOUTS für den Auftraggeber (auch unter dessen Mitwirkung) Konzepte, Entwürfe, Reinzeichnungen und Texte, etc., gilt ONLINE SCOUTS als Urheber im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Ohne ausdrückliche Einwilligung von ONLINE SCOUTS ist eine Veränderung, Reproduktion bzw. Nachahmung – auch von Teilen – unzulässig. Bis zur vollständigen Leistung der vereinbarten Vergütung bleibt ONLINE SCOUTS sohin Nutzungsberechtigte. Die Nutzungsrechte, betreffend die jeweiligen Werkleistungen, gehen erst nach vollständiger Zahlung des Werkentgeltes auf den Auftraggeber über.

2.4. An allen erstellten Werken, beispielsweise an Layout und Corporate Design, visuellen Konzepten und Markenkreationen, etc., stehen ONLINE SCOUTS die alleinigen Urheber- bzw. Leistungsschutzrechte bis zum Übergang der Nutzungsrechte gemäß Punkt 2.3. zu. Dies schließt insbesondere die Befugnis mit ein, rechtswidrige Eingriffe im eigenen Namen abzuwehren, bzw. daraus resultierende Ansprüche allenfalls auch gerichtlich geltend zu machen.

2.5. Die Produktionsüberwachung – beispielsweise von Drucksorten – durch ONLINE SCOUTS erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist ONLINE SCOUTS berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Änderungen zu treffen und entsprechende Anweisungen an den Produzenten zu erteilen. Eine Haftung bezüglich Fremdleistungen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Nimmt der Auftraggeber den anberaumten Andrucktermin nicht wahr, so liegt die Produktionsfreigabe in der Disposition von ONLINE SCOUTS. Eine nachfolgende Haftung ist ausgeschlossen.

2.6. ONLINE SCOUTS ist berechtigt erbrachte Werke, auch nach Vertragsende, in ihr Portfolio aufzunehmen bzw. zu Präsentationszwecken und im Rahmen von Wettbewerben zu veröffentlichen.

3. FÄLLIGKEIT DES WERKENTGELTES, VERGÜTUNG

3.1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen zahlbar.

3.2. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung auf Grundlage des jeweiligen schriftlichen Angebots fällig. Im Zweifelsfall sind angemessene Akontozahlungen zu leisten, und zwar 1/2 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung.

3.3. Bei Zahlungsverzug kann ONLINE SCOUTS Verzugszinsen aus Unternehmensgeschäften verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt, wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

4.DATENSCHUTZ

4.1. ONLINE SCOUTS sowie der Auftraggeber sind verpflichtet, Daten, Informationen und Unterlagen, die sie im Zusammenhang mit der Werk-leistung erhalten vertraulich zu behandeln. Sie dürfen diese ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners weder ganz, noch teilweise, weder direkt noch indirekt, Dritten zugänglich machen, mit Ausnahme der Weitergabe an jene Drittdienstleister, die zur Erfüllung des jeweiligen Werkes von ONLINE SCOUTS oder vom Auftraggeber hinzugezogen werden.

4.2. ONLINE SCOUTS sowie der Auftraggeber sind verpflichtet, die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung vom 25.05.2018 sowie allfällige, weitere gesetzliche Geheimhaltungsvorschriften einzuhalten. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass seine von ihm übermittelten Daten von ONLINE SCOUTS gespeichert und verarbeitet werden. Eine externe Weitergabe erfolgt nur auf behördlichen Auftrag oder bei glaubhaft gemachten rechtlichen Interessen Dritter, im zu der jeweiligen Rechtverfolgung erforderlichen Ausmaß, sowie im Zuge der Abwicklung des gegenständlichen Auftrags im notwendigen Maße an Drittdienstleister, die zur Erbringung des Werkes maßgeblich am Kreations- oder Produktionsprozess beteiligt sind (z.B. Subunternehmer für IT, Druckereien, etc.).

4.3 Die vorherstehenden Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses.

5. BEENDIGUNG DES VERTRAGES

5.1. Die ONLINE SCOUTS können bei nicht Vorankommen des Projektes das Projekt beenden. Die bis dahin erbrachte Arbeit wird mit mindestens 80% des gesamt veranschlagten Preises berechnet. Hierbei muss ein zwingender Grund vorliegen. Als zwingender Grund wird auch gewertet, wenn der Auftraggeber das Projekt unnötig in die Länge zieht, die von Ihm geforderten Informationen und Daten nicht an ONLINE SCOUTS übermittelt und/oder länger als zwei Wochen nicht auf die zuletzt gesendete E-Mail antwortet.

5.2. Die ONLINE SCOUTS behalten sich vor, bei nicht termingerechter Zahlung der laufenden Kosten wie Hosting, SSL Zertifikat, Service, die Seite abzuschalten. Der Auftraggeber wird zweimal abgemahnt, danach erfolgt eine Abschaltung der Webseite und Abmeldung der Domain mit den dazugehörigen E-Mail Postfächern.

6. GEWÄHRLEISTUNG/ERFÜLLUNGSORT/GERICHTSSTAND

6.1. Mängelrügen, gleich welcher Art, sind spätestens fünf Werktage nach Präsentation bzw. Online-Bereitstellung oder Ablieferung des Werkes schriftlich bei ONLINE SCOUTS geltend zu machen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelanzeige, gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

6.2. Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes sowie andere zwingende Gesetzesbestimmungen bleiben unberührt.

6.3. Erfüllungsort ist der Sitz der ONLINE SCOUTS. Die Vertragssprache ist Deutsch. Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Kempten (Allgäu).